Mietrecht

Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei.
Wir vertreten sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Typische Rechtsgebiete des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts sind zum Beispiel:

  • die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • Mietmängel
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Kündigungen
  • fristlose Kündigung
  • ordentliche Kündigung
  • Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
  • Eigenbedarf (Eigenbedarfskündigung)
  • Räumungsklagen
  • für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage
  • für Mieter: Verteidigung/Abwehr gegen eine Räumungsklage
  • Mietaufhebungsvereinbarung
  • Abmahnungen
  • Mängel bzw. Mängelbeseitigung
  • Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern
  • Schadensersatzforderungen
  • Rechtsfragen und – streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht (WEG)
  • Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Verwaltung des Wohnungseigentums