Mietrecht
Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei.
Wir vertreten sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Typische Rechtsgebiete des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts sind zum Beispiel:
- die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
- die Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- Mietmängel
- Rückständige Mietzahlungen
- Kündigungen
- fristlose Kündigung
- ordentliche Kündigung
- Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung
- Eigenbedarf (Eigenbedarfskündigung)
- Räumungsklagen
- für Vermieter: Durchführung einer Räumungsklage
- für Mieter: Verteidigung/Abwehr gegen eine Räumungsklage
- Mietaufhebungsvereinbarung
- Abmahnungen
- Mängel bzw. Mängelbeseitigung
- Rechtsprobleme bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen
- Streitigkeiten mit Handwerkern
- Schadensersatzforderungen
- Rechtsfragen und – streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht (WEG)
- Recht innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Verwaltung des Wohnungseigentums