Reiserecht

Das Hotel entspricht nicht den Standards, der versprochene Meerblick fehlt, das Gepäck ist nicht aufzutreiben oder der Flug war verspätet:
Wenn Ihre Reise nicht verläuft wie geplant, können Sie den Preis mindern. Wir sagen Ihnen wie und machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.



Flugverspätung – Entschädigung und Schadensersatz

Rollt Ihr Flugzeug erst mit größerer Verspätung zur Startbahn, stehen Ihnen grundsätzlich Ausgleichszahlungen bis zu 600,- Euro pro Person zu. Dies gilt auch, wenn Ihr Flug komplett ausfällt oder Sie zwar pünktlich zum Check-In erschienen sind, aber nicht befördert werden.
Neben diesem Ausgleichsanspruch als Entschädigung bei Flugverspätungen stehen Ihnen Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Übernachtungen und Unterstützungsleistungen wie Fortsetzung der Flugreise oder Rückerstattung des Flugpreises zu.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen, Annullierung oder bei aus sonstigen Gründen nicht durchgeführten Flügen.



Themengebiete

Flugausfall, Reisemangel, Sicherungsschein, Reiserücktritt, Flugverspätung, Reisepreisminderung, Gepäckverlust