Als schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt zur der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers ist verpflichtet die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Wir klären mit Ihnen folgende Fragen:
Unfall, Abstand, Vorfahrt, Geschwindigkeitsverstoß, „geblitzt“, Haftpflichtversicherung, Führerschein, MPU, Personenschaden, Schmerzensgeld, Unfallregulierung, Kfz-Haftpflicht, Verkehrsunfall, Feststellung und Geltendmachung von Unfallschäden, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Nutzungsentschädigung, Restwert.